Was tun im Falle einer Abmahnung?
© rcfotostock – Fotolia.com
Das sind unsere Verhaltenstipps bei Abmahnungen
In der letzten Zeit kam es bereits zu Abmahnungen im Bereich der neuen DSGVO – grundsätzlich sind Abmahnungen ein Fall für die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Die folgenden zwei Informationen sollte man immer im Falle einer Abmahnung beachten:
- Noch ist nicht geklärt, ob Abmahnungen für Wettbewerbsverstöße in Bezug auf die DSGVO rechtskräftig sind oder doch eher als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden. Die Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte ist derzeit noch nicht einheitlich.
- Auf eine Abmahnung sollte man am besten mit einer Rechtsberatung reagieren. Aufgrund der möglichen rechtlichen Konsequenzen wird davor gewarnt, beigefügte Unterlassungserklärungen ungeprüft abzugeben, da in einem solchen Fall ein Unterlassungsvertrag zustande kommt.
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Anwaltskosten der gegnerischen Seite sowie Schadensersatz leisten, sollten Sie sich folgende Überlegungen vor Augen führen
Die Ungewissheit bei Abmahnungen auf beiden Seiten: Seien Sie sich bewusst, dass die Gegenseite nur behauptet, einen Anspruch zu haben. Ob dieser Anspruch wirklich besteht, müssen ein oder mehrere Gerichte entscheiden. Die Gegenseite muss sich ebenfalls gut überlegen, ob sie den Fall tatsächlich vor Gericht bringen will. Dieses wird dann über den Fall entscheiden: Das Urteil kann aufgrund der noch sehr unklaren Rechtsprechung zu beiden Seiten ausfallen.
Richter lassen sich ungerne instrumentalisieren: Denken Sie auch daran, dass Richter auch nur Menschen sind und denkbar ungehalten werden können, wenn sie das Gefühl bekommen, dass die Gerichte für unlautere Ansprüche instrumentalisiert werden sollen. Wenn Sie zu der Überzeugung gelangen, dass die Ansprüche der Gegenseite definitiv ungerechtfertigt sind, ließe sich sogar über eine Gegenabmahnung nachdenken.
Unsere Betrachtung: Sprechen Sie mit einem Anwalt, der auf Wettbewerbs- und Datenschutzrecht spezialisiert ist. Er kann Ihnen eine genaue Einschätzung in Ihrem Fall liefern.
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung und Einhaltung der neuen Datenschutzgrundverordnung? Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an! Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner im Bereich Datenschutz bei allen Fragestellungen zur Seite.