Bewertungsportale: Krieg der Sterne
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Wie und wann kann man sich gegen kritische Onlinebewertungen schützen?
Ob Arzttermin, Restaurantbesuch, Hotelbuchung oder vor der Fahrt in die Autowerkstatt: Immer mehr Menschen werfen heute zuerst einen Blick in die Bewertungsportale, um sich eine erste Meinung zu bilden und sich zu entscheiden.
Es scheint ja auch so einfach zu sein: Wenn Restaurant A sich im Portal mit fünf Sternen schmücken darf, muss es wohl besser sein als Restaurant B, über dessen Namen lediglich zwei Sterne thronen. Natürlich ist es in Wahrheit überhaupt nicht einfach. Vielmehr sind Onlinebewertungen grundsätzlich im ersten Schritt der Meinungsbildung kritisch zu hinterfragen. Allein im Bereich der Hotellerie gelten rund ein Viertel der Bewertungen als gefälscht. In anderen Branchen sind verbrauchertäuschende „Fake-News" ebenfalls verbreitet.
Dieser Krieg um Sterne und damit Ansehen auf den Portalen, produziert Gewinner und Verlierer. Während positive Bewertungen Unternehmen pushen, können bereits einzelne negativen Bewertungen der Reputation einer Existenz schwerwiegend schaden.
Um so wichtiger ist es, als Unternehmen seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen. Auch wenn subjektive Wertungen durch den Grundsatz der Meinungsfreiheit weitgehend geschützt sind, muss man sich nicht alles gefallen lassen. Beleidigungen oder Schmähkritik sind unzulässig und juristisch anfechtbar. Teilweise bieten einzelne Portale die Möglichkeit der Korrektur.
Bewertungen aus Portalen löschen zu lassen oder sie selbst zu entfernen, ist aber oftmals ein komplexes und zeitaufwendiges Verfahren, zumindest wenn man damit zum ersten Mal konfrontiert ist. Die Erfolgsaussichten für ungerecht bewertete Unternehmen sind dabei heute allerdings sehr gut.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich mit einer problematischen Bewertung konfrontiert sehen. Unsere Erfahrungen mit Onlineportalen helfen Ihnen, den Fall zu beurteilen und Ihre Möglichkeiten auszuloten.
Wir greifen für Sie gerne nach den Sternen. Sprechen Sie uns an!