Facebook und die DSGVO – Neues Urteil
© Brad Pict – Fotolia.com
Betreiben einer Facebook-Fanpage im Einklang mit der DSGVO
+++
UPDATE 12.09.18 – Facebook hat reagiert!
Laut Pressemitteilung hat Facebook nun kurz nach dem Beschluss der DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) die „Page Controller Addendum“ als Teil der AGB aufgenommen. In dieser Vereinbarung legt Facebook, wie von der DSK gefordert, die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben und der datenschutzrechtlichen Pflichten fest – somit rückt das DSGVO-konforme Betreiben von Facebook-Fanpages näher.
+++
Ursprüngliche News
Rückblick:
Im Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass Facebook-Fanpage-Betreiber gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind (hier zur News). Mit dieser Entschließung hat die Datenschutzkonferenz (DSK = Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) die Konsequenzen bereits verdeutlicht. Nach mittlerweile drei Monaten hat Facebook zwar einige Änderungen in seinem Angebot vorgenommen, jedoch keine Regelungen zur Verantwortlichkeit bzw. transparente Informationen zur Datenverarbeitung bekannt gegeben.
Neues Urteil der DSGVO bezüglich der Facebook-Fanpages:
Daher hat die DSK nun am 5. September 2018 einen weiteren Beschluss zu Facebook-Fanpages bekannt gegeben. Das Betreiben einer Facebook-Fanpage ist rechtswidrig, da es keinen Vertrag zwischen Facebook (FB) und dem Betreiber der Fanpage bzgl. der Verantwortlichkeiten gibt.
Die DSK hat nun den Versand von Fragebögen angekündigt und übt somit auch Druck auf die Fanpage-Betreiber aus. Ohne entsprechende Antworten auf die Fragen bezüglich der DSGVO geben zu können, ist der Betrieb einer FB-Fanpage auch nicht datenschutzkonform. Die in diesen Bögen enthaltenen Fragen, sind teilweise jedoch ohne die Hilfe von FB nicht zu beantworten. Eine entsprechende Unterstützung oder Hilfe wird von FB aber bisher nicht angeboten.
Weiterhin stehen die Betreiber nun vor der Frage:
- Soll ein volles Risiko eingegangen werden?
- Wie ist die Risiko- / Nutzen-Abwägung?
- Soll die Fanpage abgeschaltet und damit auf Nummer Sicher gegangen werden?
Eine Lösung bestünde darin, dass FB einen Vertrag zur Klärung der Verantwortlichkeiten und transparente Informationen zur Datenverarbeitung zur Verfügung stellt.
Wir hoffen weiter!
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung und Einhaltung der neuen Datenschutzgrundverordnung? Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an! Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner im Bereich Datenschutz bei allen Fragestellungen zur Seite.
Informationspflicht – Was bedeutet das genau? Nach Einführung der neuen DSGVO herrschte oftmals noch große Unsicherheit: Viele Anforderungen waren noch nicht ausreichend geklärt. Die Entscheidungen der zuständigen Gerichte standen noch aus. Doch heute sind wir bereits um einiges schlauer ...