Datenschutz in Arztpraxen
Der Datenschutz in Arztpraxen, aber auch für Psychotherapeuten, ist nicht nur wegen der Verschwiegenheitspflicht des Arztes und seiner Mitarbeiter ein Problem.
Da es sich bei Gesundheitsdaten laut der DS-GVO (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) um besonders schützenswerte Daten handelt, muss hier auf den Datenschutz noch mehr geachtet werden als es in jedem anderen Unternehmen der Fall ist. Das beginnt bei der Einwilligung Ihrer Patienten zur Weitergabe von Ihren Daten an andere Ärzte und endet beim Standort des PCs in der Praxis selbst, damit niemand Unbefugtes Zutritt hat.
Egal ob Praxis oder Krankenhaus, für Gesundheitsdaten ist der Datenschutz von enormer Bedeutung. Von der reinen Datenerhebung, über die Weitergabe, bis hin zur Datensicherheit müssen die Vorgänge genaustens geprüft und auch dokumentiert werden, um die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können.
Wir helfen Ihnen gerne mit einer strukturierten Datenschutz-Organisation allen Verpflichtungen nachzukommen und Ihre Patienten bestmöglich zu schützen.
Wir beraten Sie gerne!
Sie sind sich nicht sicher, inwiefern Sie von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen sind und welche Vorschriften für Sie gelten? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an!